Auch in der analogen Welt gilt: Jedes Informationsmedium hat Grenzen. Ein Brief erreicht den Empfänger nicht schneller, als die Post ihn transportieren kann. Auf einer A5-Seite kann kein Plakat mit den Seitenmaßen 42 cm mal 29,7 cm entstehen.
Da digitale Medien nun einmal ein Modell der analogen Welt abbilden, ist das natürlich genauso. Teilweise sind digital erstellte Medien, wenn sie den Empfänger erreichen sogar wieder analoge Medien. Denken wir nur einmal an das Arbeitsblatt, das wir ausgedruckt zur Verfügung stellen. Die Grenzen digitaler Medien ergeben sich aus verschiedenen Aspekten, die hier nur umrissen werden sollen.
Technische Grenzen
Leicht nachvollziehbar lassen sich digitale Medien nur dann nutzen, wenn die dafür jeweils notwendigen Systeme verfügbar sind. Fehlt ein komplexes Bürosoftwarepaket, lassen sich Bildschirmpräsentationen nicht erstellen oder anzeigen. Haben wir am Rechner keine Netzwerkverbindung, lassen sich echte Internetseiten nicht aufrufen. Fehlt ein Videoschnittprogramm, lassen sich Filme nicht manipulieren. Gibt es keinen Projektor oder ein großes Display, können größere Menschengruppen nur schwer gleichzeitig auf einen ausreichend großen Bildschirm schauen. Sind weniger Arbeitsplätze als Arbeitswillige vorhanden, kann nicht jeder an einem eigenen Arbeitsplatz arbeiten.
Mediale Grenzen
Wie wir an der obigen Übersicht gesehen haben, hat jedes Medium seinen eigenen Wirkungsbereich. Daraus ergeben sich aber auch gleichzeitig dessen Grenzen. Jedes Übertragungsmittel (und das bedeutet ja der Begriff Medium) kann nur einen begrenzten Teil an Informationen beinhalten. Klänge vermitteln von sich aus keine Bilder, auch wenn wir auf Grund von Erfahrungen mitunter optische Eindrücke damit verbinden. Reine Texte vermitteln keine Töne oder Farben, auch wenn wir uns das Geschriebene mit eigenen Bildern vorstellen können. Die Liste ließe sich weiter fortsetzen.
Häufig werden deshalb heute verschiedene Medien miteinander kombiniert. Wir sprechen deshalb von multimedialen Werken. Die einfachste Form davon ist bereits ein Text mit einer Illustration.
Rechtliche Grenzen
Das Urheberrecht stellt einen nicht zu unterschätzenden Aspekt bei der Erstellung digitaler Medien dar. Mit der Weitergabe eines Werkes an andere, nicht zum Kreis der eigenen Familie gehörende Personen, ist im Normalfall der Fakt der Veröffentlichung juristisch gegeben. Damit unterliegen auch alle digital aufbereiteten Medien dem Urheberrecht und seinen engen Grenzen. Das muss sowohl beim Einsatz von Bildern, Tonaufnahmen und Videos als auch und ganz besonders bei der Nutzung von Aufgabenmaterial aus Lehrwerken beachtet werden. Der Gesetzgeber erlaubt in der Schule die Nutzung von Aufgaben aus „einem Werk … nur einmal pro Schuljahr und Klasse bis zu 10 % (max. 20 Seiten)“[1] eines Lehrbuches (nicht Arbeitsheftes) und auch nur in der eigenen Klasse.
Für digitale Kopien gelten teilweise noch weitergehende Einschränkungen. Das gilt ebenso, wenn mit Schülern Arbeiten auf digitalem Weg erstellt werden.
Für Ergebnisse aus Schülerhand gilt zudem, dass der Schüler die Rechte daran besitzt. Im Zweifelsfall muss deshalb eine Abtretungserklärung vorliegen, wenn das Ergebnis für Ausstellungen, Wettbewerbe etc. genutzt werden soll
[1] ©http://schulbuchkopie.de/index.php/digitale-kopie-was-geht-was-geht-nicht